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Finanzbericht der Renovabis-Stiftung 2010

Der Finanzbericht der Renovabis-Stiftung ist im Jahresbericht von Renovabis mit enthalten. Laden Sie sich den Finanzbericht der Stiftung herunter.

Jahresbericht 2010

Renovabis gibt Rechenschaft: laden Sie sich den aktuellen Jahresbericht von 2010 herunter (ca. 2.1 MB), bestellen Sie ihn hier kostenlos online oder fordern Sie ihn telefonisch an: (0241) 479 86 200.

Anschrift

Renovabis, Kardinal-Döpfner-Haus,
Domberg 27, D-85354 Freising
Tel.: 08161-5309-0
Fax: 08161-5309-44
E-mail: info@renovabis.de

 

Einfach stiften: der Stiftungsservice

lesen Sie auch: Vorteile für den Stifter

Kostenlose Gründung

Privatpersonen und Unternehmen können unter dem Dach der Renovabis-Stiftung ab einem Grundstockvermögen von 25.000 Euro eine eigene Treuhandstiftung gründen. Ab einem Stiftungsvermögen von 50.000 Euro helfen wir bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung. In beiden Fällen übernimmt der Renovabis-Stiftungsservice kostenlos die Gründung und kümmert sich um die steuerliche Anerkennung. Bei Treuhandstiftungen liegen zwischen dem ersten Beratungsgespräch und der steuerlichen Anerkennung oft nur drei Wochen. Mit einer eigenen Stiftung im Renovabis-Stiftungszentrum können Sie grundsätzlich jede Hilfsorganisation im In- oder Ausland unterstützen. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass Ihre Stiftung überwiegend Renovabis-Projekte fördert.

Günstige Basisverwaltung

Frau pflanzt SetzlingDer Renovabis-Stiftungsservice bietet eine Basisverwaltung, die alle grundlegenden Verwaltungstätigkeiten wie Buchhaltung, Kontoführung und die Erstellung der Jahresrechnung für das Finanzamt umfasst. Auf Wunsch erhalten Stifter in einem passwortgeschützten Bereich im Internet Einblick in die aktuelle Konto- und Vermögensübersicht ihrer Stiftung. Die Basisverwaltung kostet drei Prozent der jährlichen Stiftungseinnahmen, bestehend aus Zinserträgen und Spendeneinnahmen.

Beispielrechnung: Verfügt eine Treuhandstiftung beispielsweise über ein Grundstockvermögen von 25.000 Euro, hat sie bei einer Verzinsung von vier Prozent einen jährlichen Zinsertrag von 1000 Euro. Von diesen Einkünften werden drei Prozent, also 30 Euro, als Verwaltungsgebühr erhoben. Maximal werden bei Treuhandstiftungen 1.000 Euro pro Jahr berechnet. Bei rechtsfähigen Stiftungen kostet die Basisverwaltung ebenfalls nur drei Prozent der Erträge, monatlich mindestens 30 und maximal 2.000 Euro im Kalenderjahr. Zuwendungen an die Stiftung, die zur Erhöhung des Grundstockvermögens dienen, sind von der Verwaltungsgebühr ausgenommen.

Individueller Stiftungsservice zu Selbstkosten

Über die Basisverwaltung hinaus bieten wir über unseren Kooperationspartner Stiftungszentrum.de München umfangreiche Hilfen für die Stiftungsarbeit an, z.B. eine Stiftungsbroschüre oder einen Internetauftritt. Auf Wunsch umfasst der Service auch die Betreuung von Immobilien. Der individuelle Stiftungsservice wird nach Aufwand berechnet. Kommen Sie für nähere Informationen auf uns zu.

Vorteile für Stifter

Große Gestaltungsfreiheit

Mit einer eigenen Stiftung im Renovabis-Stiftungszentrum kann ein Stifter seine ganz individuellen, gemeinnützigen Vorstellungen dauerhaft verwirklichen. Er gestaltet seine Stiftungssatzung selbst, sollte in erster Linie jedoch Renovabis-Projekte fördern. Wenn die Stiftung groß genug ist, kann der Stifter auch eigene Projekte entwickeln.
In der Stiftungssatzung bestimmt der Stifter das grundlegende Profil seiner Stiftung. Dort legt er vor allem den Stiftungsnamen, den Förderzweck, die Förderregion, die Höhe des Grundstockvermögens und die Vorstandsbesetzung fest. Wie die zur Verfügung stehenden Gelder konkret verwendet werden, entscheidet der Vorstand der Stiftung. Stifter können das Amt des Vorstands selbst übernehmen, eine Person ihres Vertrauens als Vorstand einsetzen oder den Vorstand des Renovabis e.V. bevollmächtigen, einen ehrenamtlichen Vorstand für die Stiftung zu benennen.

Umfassende Kontrollmechanismen

Alle Stiftungen im Renovabis-Stiftungszentrum verfügen über eine separate Buchhaltung. So kann der Stifter den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung, über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung exakt nachvollziehen. Zusätzlich wird jede Stiftung regelmäßig vom Finanzamt Landshut für Körperschaften geprüft. Rechtlich selbstständige Stiftungen werden darüber hinaus von der Stiftungsaufsicht kontrolliert.

Weitreichende Steuervorteile

Aufgrund des „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom 21. September 2007 können Stifter bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Stiftung neu gegründet wird oder bereits seit längerer Zeit besteht. Die gestiftete Summe kann entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren in Abzug gebracht werden. Außerdem kann man jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung als Spende oder Zustiftung einbringen.

Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer für den gestifteten Betrag an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.

Individuelle Spendenaktionen

Viele Stifter möchten ihr privates oder berufliches Umfeld in ihr Engagement einbinden und eine Spendenaktion organisieren. Privatpersonen sammeln häufig bei Geburtstagen, Taufen, Familientreffen, Hochzeiten oder Trauerfeiern. Unternehmen bitten Lieferanten, Mitarbeiter oder Kunden um Spenden. Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Ihre Spendenaktion mit individuellen Spendenfaltblättern.

Broschüre Recht und Steuern

Wenn Sie sich genauer über die rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten von gemeinnützigen Stiftungen informieren wollen, schicken wir Ihnen gerne unsere kostenlose Broschüre „Recht und Steuern“ zu. Fordern Sie diese einfach bei uns an. ---> Kontakt

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